Zwei Überzeugungstäter

/ Kurt Bracharz

Anfang Juli ist eine 62-jährige Ärztin und Therapeutin vom Bezirksgericht Zürich zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 16 Monaten und einer Buße von 2000 Franken verurteilt worden, weil sie jahrelang in Drogensitzungen LSD und MDMA an ihre Klienten abgegeben hatte. Der Gerichtspräsident schätzte die Therapeutin als ‘Überzeugungstäterin’ ein, denn sie erklärte die ‘psychointegrativen Substanzen’ LSD, MDMA, Meskalin, Psilocybin und 2-CB in der Verhandlung zu einem ‘wichtigen Hilfsmittel bei traumatischen Störungen und Ängsten’. Während Ärzte in der Psychiatrischen Klinik Wil mit Ausnahmegenehmigungen LSD-Therapien durchführten, hatte die Zürcher Ärztin nicht angesucht und bezog ihre Drogen aus Quellen in Deutschland und den USA, die sie dem Gericht verschwieg.

Der Staatsanwalt, der zwei Jahre Gefängnis und 10.000 Franken Strafe gefordert hatte, ist ebenfalls ein Überzeugungstäter, und zwar mit seiner Überzeugung, dass LSD oder Ecstasy Drogen wie alle anderen seien, deren Einnahme das Leben von Menschen gefährde. Das Schweizerische Bundesgericht hat allerdings schon einmal Ecstasy als ‘die Gesundheit vieler Personen nicht gefährdend’ eingeschätzt. Der Verteidiger forderte Freispruch, weil bei kontrollierter Einnahme (in diesem Fall in Gruppen von 12 bis 16 Personen unter Aufsicht der Ärztin) keinerlei gesundheitliche Gefahr bestehe. Der Richter sah auf Grund der Vorsätzlichkeit – die Angeklagte habe das Gesetz in vollem Bewusstsein übertreten – ein erhebliches Verschulden. Andererseits wertete er die kontrollierte Abgabe zusammen mit dem Geständnis und dem Non-Profit-Denken der Therapeutin (eine Sitzung kostete 300 Franken, in Zürich ein Schnäppchen) als mildernde Umstände.

Dass Psychedelika bei kontrollierter Einnahme nicht physisch gesundheitsgefährdend sind, aber in der Therapie von großem Nutzen sein können, ist seit Jahren Konsens unter Psychiatern und Therapeuten; den Gesetzgeber interessiert das offenbar nicht einmal in der in Drogenfragen relativ liberalen Schweiz.