Gefährlicher Zeitirrtum, unentschärft

/ Kurt Bracharz

Die Rechtslage um Neuauflagen von Hitlers ‘Mein Kampf’ ist auch nach dem Erscheinen der historisch-kritischen, kommentierten Ausgabe des Münchner Instituts für Zeitgeschichte nicht so ganz glasklar. Das bisher beim Freistaat Bayern gelegene Copyright ist zwar wie für alle Bücher 70 Jahre nach dem Tod des Autors erloschen und der Nachdruck damit lizenzfrei. Aber ‘Mein Kampf’ gilt zu Recht nach wie vor als Volksverhetzung, wenn der Text nicht durch einen sich klar distanzierenden Kommentar ‘entschärft’ wird.

Wer freilich entscheidet, ob ein solcher Kommentar nur ein Alibi ist oder tatsächlich eine funktionierende Aufklärung über Hitlers Lügen und Übertreibungen darstellt, ist eine offene Frage. Der bayerische Justizminister Bausback formulierte: ‘Ein kommentierter Nachdruck kann etwa dann erlaubt sein, wenn er gerade darauf abzielt, den menschenverachtenden Inhalt des Originals zu verdeutlichen und wissenschaftlich einzuordnen.’ Der Kommentar dürfe nicht nur ein ‘Mantel’ für den Originaltext sein, und bei künftigen kommentierten Neuausgaben müssten Staatsanwaltschaften und Gerichte über die strafrechtliche Relevanz entscheiden.

Der rein kommerziell motivierte Herausgeber einer (unkommentierten) tschechischen Übersetzung aus dem Jahre 2000 war 2005 vom Obersten Gericht der Tschechischen Republik vom Vorwurf der verfassungsfeindlichen Propaganda freigesprochen worden, weil diese Edition zwar ‘geschmacklos und wider die guten Sitten’, aber nicht kriminell sei. Nicht uninteressant ist die Geschichte der Auseinandersetzung der katholischen Kirche mit Hitlers Buch. Im Jahr 2003 wurden die vatikanischen Archive bis zum Jahre 1939 zugänglich gemacht. Da konnte man nun feststellen, dass es gegen ‘Mein Kampf’, ein Buch, das nie auf dem Verzeichnis der für Katholiken verbotenen Bücher gelandet war, doch ein Untersuchungsverfahren gegeben hatte, das allerdings im Sande verlaufen war.

Im Frühjahr 1934 war Alfred Rosenbergs Machwerk ‘Der Mythos des 20. Jahrhunderts’ auf den Index gesetzt worden, woraufhin sich im Herbst der mit den Nazis sympathisierende Rektor der deutschen Nationalkirche in Rom, Santa Maria dell’Anima, Bischof Alois Hudal mit der Bitte an den Papst wandte, drei ‘gefährliche Zeitirrtümer’, nämlich Totalitarismus, Rassismus und Nationalismus feierlich in einer Enzyklika oder einem Syllabus zu verurteilen. Mit seinen allgemeinen Formulierungen wollte Hudal erreichen, dass der Papst sich nicht direkt gegen Hitler wandte. Die bestellten Gutachter, zwei Jesuiten namens Hürth und Rabeneck, beschäftigten sich aber gegen Hudals Intentionen hauptsächlich mit ‘Mein Kampf’ und verlangten schließlich die Verurteilung von 37 Stellen aus dem Buch. Es kam aber nicht mehr zu einer Indizierung.

Als Papst Pius XI. am 17. März 1937 die Enzyklika ‘Mit brennender Sorge’ veröffentlichte, stellte das Heilige Offizium das Verfahren gegen ‘Mein Kampf’ ein, weil die Enzyklika große Teile der geplanten Kritik abdeckte – freilich ohne Hitler beim Namen zu nennen. Ob nun Papst Pius XI. selbst zurückruderte, weil sich die Spannungen zwischen dem Vatikan und dem italienischen Faschismus verschärft hatten, oder ob sein Kardinalstaatssekretär Eugenio Pacelli, der bis heute wegen seines Verhaltens gegenüber den Nationalsozialisten umstrittene spätere Papst Pius XII., allzu diplomatische Bedenken einbrachte, kann man heute nicht mehr mit Sicherheit feststellen. Jedenfalls ist ‘Mein Kampf’ nicht auf dem seit 1559 geführten und 1966 abgeschafften Index librorum prohibitorum gelandet, wo sich Hitlers dumpfes Geschwafel neben Werken wie Immanuel Kants ‘Kritik der reinen Vernunft’ , Heinrich Heines ‘Reisebilder’ oder Leopold von Rankes ‘Geschichte der Päpste’ auch besonders fehl am Platze ausgenommen hätte.