Nur Bares ist Wahres

/ Kurt Bracharz

Schon gehört? ‘Es gibt kein Grundrecht auf Bargeld.’ Eigentlich müsste ich ‘Schon gelesen?’ fragen, weil das die Überschrift eines Artikels von Christian Odendahl in der deutschen ‘Zeit’ war. Dieser Herr Odendahl ist kein Redakteur oder Reporter, der schnell ein paar Spalten füllen und sich dafür etwas aus den Fingern saugen musste, wobei er auf die Schnapsidee der Bargeldabschaffung kam, sondern der Chefökonom eines sogenannten Thinktanks, des Centre for European Reform.

Kein Grundrecht auf Bargeld bedeutet eigentlich kein Grundrecht auf Eigentum. Jedenfalls auf jenen Teil des Eigentums, welcher den Bürgern derzeit noch als frei verfügbares Geld vorhanden ist, das man ansparen könnte, statt es in den Konsum oder in Investitionen zu stecken.

Die Europäische Zentralbank hat unter Mario Draghis Leitung am 10.März den Leitzins auf 0,0 Prozent gesenkt und möchte am liebsten Negativzinsen von 4 bis 5 Prozent einführen. Wenn die Banken solche Negativzinsen an die Sparer weiterverrechneten, würde jeder sein Geld aus den Banken abziehen und zu Hause horten. Das wäre aber nicht möglich, wenn es kein Bargeld mehr gäbe, das man zuhause ins Sparschwein oder unter die Matratze stecken kann. (Ein Verbot für privaten Goldbesitz käme hinzu.) Das ist die Hauptmotivation hinter der Kampagne zur Abschaffung des Bargelds. Die totale Überwachung der Bürger, wenn sich auf ihren Konten jede noch so kleine Zahlung verfolgen ließe, ist nur ein – freilich erwünschter – Nebeneffekt, und die Behauptung, dadurch werde die Verbrechensbekämpfung effektiver, ist so läppisch, dass man sich eine ausführliche Widerlegung sparen kann.

Das österreichische Eurogesetz in der Fassung vom 13. März 2016 zählt im Artikel 1, § 1 die in der Republik Österreich gesetzlichen Zahlungsmittel auf: Das sind die auf Euro lautenden Banknoten, die auf Euro oder Cent lautenden Münzen, die auf Euro oder Cent lautenden Sammlermünzen der Münze Österreich AG und – unter gewissen Voraussetzungen – auch noch auf Schilling lautende Banknoten und auf Schilling oder Groschen lautende Scheidemünzen. Also immer nur Banknoten und Münzen, von Master- und Kreditkarten als gesetzlichem Zahlungsmittel ist im Eurogesetz keine Rede. Gesetze lassen sich freilich relativ leicht ändern, deshalb gab es auch schon Vorschläge, das Recht auf Bargeld in die österreichische Verfassung hineinzuschreiben, aber auch die Verfassung lässt sich ändern (wie ja diese Vorschläge schon zeigen).

Von den Befürwortern der Bargeldabschaffung werden Schweden und Norwegen als Vorbilder hingestellt, zwei Staaten, in denen Bargeldzahlungen schon sehr restriktiv gehandhabt werden (in Norwegen geben die beiden größten Banken kein Bargeld mehr aus und nehmen keines an), aber Cash eben doch noch nicht vollständig abgeschafft wurde. In Staaten wie Italien oder Frankreich sind verhältnismäßig niedrige Obergrenzen für Barzahlungen eingeführt worden (in Frankreich bis 1000 Euro), aber so sinnvoll oder sinnlos solche Maßnahmen sein mögen, sie sind doch etwas anderes als der totale Zwang zum Konto, auf dessen Auszügen der Kleinsparer dann auch noch zusehen muss, wie rapide sein Erspartes zusammenschrumpft.