Der Affe und der Hahn

/ Kurt Bracharz

Für Nichtbetroffene ist die Liechtensteiner Bankenaffäre eher eine Posse als ein Drama. Eine der besten Pointen war wohl, als Erbprinz Alois den Deutschen ausgerechnet ‘Hehlerei’ vorwarf – jenes Delikt, dessen die Deutschen ihn beschuldigen (wenn auch nicht mit diesem Wort).

Hehlerei ist ein Profitieren an Diebesgut. Wenn man die Steuerhinterziehung als ‘Diebstahl’ am Staat sehen will, ist natürlich jener der Hehler, der an der Verwaltung des ausländischen Schwarzgeldes verdient, ‘Steueroase’ hin oder her. Dass die deutschen Steuergesetze eine Aufforderung zur Steuerflucht sein mögen, spielt dafür keine Rolle.

Der treuherzig vorgebrachte Vorwurf des empörten Erbprinzen betraf die Beschaffung der Daten durch den deutschen Auslandsnachrichtendienst, welcher sie einem untreuen Bankangestellten, der sie nach Liechtensteiner Recht illegal beschafft hatte, für 4,2 Millionen Euro abkaufte und an das Finanzministerium weiterreichte. Dagegen ist mittlerweile in Deutschland Klage eingebracht worden – die Bundesregierung sei ‘nicht berechtigt, Geld für die Verübung einer Straftat zur Verfügung zu stellen’.

Ein wenig verwunderlich ist an dem Ganzen, wie plump die Deutschen wieder einmal vorgegangen sind. Dass der Geheimdienst die geklauten Daten gekauft hat, gehört wohl zu seinen Aufgaben; dass das aber ausgeplaudert wird, kommt einem ziemlich teutonisch vor. Es war zwar machbar, weil in Deutschland rechtswidrig gewonnene Beweise verwertet werden können (in den USA oder in Großbritannien ginge das nicht), d. h. man konnte zugeben, dass der BND die gestohlenen Daten gekauft hatte, und sie trotzdem verwerten. Aber in den meisten Staaten mit gut funktionierenden Nachrichtendiensten hätte man das nicht ausposaunt, sondern hätte das gewonnene Wissen etwas subtiler verwertet.

Unter den klassischen chinesischen Strategien gibt es eine, die heißt ‘Den Hahn töten, um den Affen zu erschrecken’. Vielleicht wurde sie hier angewandt; den Schweizern gibt der Vorfall jedenfalls mächtig zu denken.