Business à la Borderline

/ Kurt Bracharz

Vom Cross Border Leasing (CBL) hat man in den Jahren von etwa 1995 bis 2004, als solche Geschäfte getätigt wurde, wenig gelesen. Das lag wohl daran, dass es einerseits auf einer Umgehung des US-Steuersystems basierte und andererseits einer der beiden Vertragspartner offenbar nie wirklich wusste, worauf er eigentlich einging.

CBL fand statt zwischen anonymen, von Anwaltskanzleien vertretetenen US-Investoren (oft Trusts in US-Steueroasen) einerseits und Kommunen in europäischen Ländern – vor allem in Deutschland, aber auch in Österreich – andererseits. Dabei verleasten die Städte Kommunaleigentum wie Messehallen, Verkehrsbetriebe oder Kläranlagen auf 99 bis zu 250 Jahre an die Amerikaner, die ‘förderungswürdige Auslandsinvestitionen’ günstig abschreiben konnten, und leasten sie zum weiteren Gebrauch sofort zurück. Einen Teil ihrer Steuerersparnis überwiesen die US-Investoren sofort den Europäern, das war der sogenannte ‘Barwertvorteil’, der die Kommunen zu diesem Geschäft verlockte.

Ein Haken an der Sache war, dass mit ausschließlich englischsprachigen Verträgen von bis zu 1500 Seiten abgeschlossen wurde, die die europäischen Vertragspartner wohl auch dann nicht hätten verstehen können, wenn sie sie überhaupt in die Hand bekommen hätten. Die Verträge blieben aber meistens in den USA. Gerichtsstand war immer New York, weil dort auch Verträge gelten, bei denen sich nachträglich herausstellt, dass sie gegen US-Bundesrecht verstossen. 2004 strich der Kongress die Steuervorteile für neue CBS-Geschäfte und 2008 erklärte ein Bezirksgericht in Ohio einen Fall von 1999 zum nicht förderungswürdigen reinen Buchgeschäft und verweigerte dem klagenden Trust den Steuernachlass.

In Österreich hat zum Beispiel die Tiwag zwischen 2001 und 2003 vierzehn ihrer Kraftwerke und Teile des Stromnetzes verleast und 201 Mio Euro dafür erhalten. Jetzt hat sie das Problem, sich um die Bonität ihrer Depotbanken kümmern zu müssen. Wie es um die Bonität der Banken steht, weiß aber mittlerweile jeder.