Wem gehört Kunst im öffentlichen Raum?

/ Kurt Bracharz

Die Zerstörung von Gottfried Bechtolds Fünf-Monolithe-Ensemble ‘Interkontinentale Skulptur Licht-Sterne’ beim Austria Center Vienna durch die Betreiber IAKW-AG wirft interessante juristische Fragen auf. Die Urgesteinsbrocken aus fünf Kontinenten standen seit 1987 im Hof des Centers und hätten ursprünglich durch Laserstrahlen verbunden sein sollen, ein ästhetisch nicht ganz unwesentlicher Teil der Arbeit, der aber aus technischen und/oder finanziellen Gründen niemals ausgeführt wurde.

Die IAKW-AG war im Januar 2010 des Anblicks des Mini-Stonehenges offenbar müde geworden und ließ die über 300 Tonnen schwere Monumentalskulptur entfernen, wobei diese durch eine Vielzahl von großen Bohrlöchern irreparabel beschädigt wurde. Da sich die Betreiber offensichtlich für die Alleineigentümer und als solche zur Demontage ihres vermeintlichen oder echten Privateigentums berechtigt hielten, wurde der Vorarlberger Künstler nicht einmal verständigt, sondern entdeckte die Zerstörung seiner Arbeit zufällig bei einem Wienaufenthalt. Er lässt mittlerweile prüfen, ob eine Anzeige wegen schwerer Sachbeschädigung möglich ist.

Verschiedene Experten wie die Vereinigung ‘KÖR – Kunst im öffentlichen Raum’ oder der Kunsthallendirektor Gerald Matt sind der Ansicht, dass diese Skulptur als Kunst im öffentlichen Raum und als Teil des Stadtbilds nicht der Betreibergesellschaft des Centers gehöre, sondern eben der Allgemeinheit, die sie seinerzeit ja auch bezahlt habe – die 25 Millionen Gestehungskosten kamen aus öffentlichen Mitteln. Es geht also jetzt weniger um eine ästhetische Frage, als vielmehr um eine des Privateigentums bzw. der Verfügungsgewalt in einem Falle wie diesem. Wer wäre denn nun konkret der Verfügungsberechtigte für die juristisch allzu schwammige ‘Gemeinschaft’. Wenn solche öffentliche Kunst tatsächlich irgendwie dem ‘Volk’ gehört (das sich in Postings und Leserbriefen dazu meistens negativ äußert), wer hat dann konkret das Sagen? Und wie weit reicht das Urheberrecht des Künstlers?