Der Bonus für fremde 'Kulturen'

/ Kurt Bracharz

Ende März stand in Wiesbaden ein Student vor Gericht, der eine Schwangere erstochen hatte, weil sie sein Kind nicht abtreiben wollte. Das vor den Eltern des Mannes verheimlichte Verhältnis der beiden hatte mehr als zwei Jahre lang bestanden und wurde offenbar durch die Schwangerschaft emotional ins Gegenteil verkehrt: Der Mann erklärte, der Frau das Kind ‘notfalls aus dem Bauch treten’ zu wollen, ermordete sie (und damit auch den Fötus) schließlich, und das keineswegs im Affekt, sondern nach sorgfältigen Vorbereitungen der Tat wie der Beschaffung eines falschen Alibis.

Das Wiesbadener Landgericht stellte ‘keine besondere Schwere der Schuld’ fest und verurteilte den Täter zu ‘lebenslang’, was auf 15 Jahre Haft hinausläuft. Der Richter fand, der Mörder habe sich ‘aufgrund seiner kulturellen und religiösen Herkunft in einer Zwangslage befunden’. Der 24-jährige Student der Fachhochschule Rüsselsheim sei nämlich in ‘Persönlichkeit und Charakter noch ungefestigt’ gewesen und es sei ihm um Karriere und Familienehre gegangen – er hatte eben ‘afghanische Wurzeln’ (wie das in der deutschen Presse formuliert wird), und seine Familie hätte die Verbindung mit einer Nicht-Afghanin niemals toleriert. Das passt in die Statistik, die zeigt, dass in Deutschland nur ein Drittel der sogenannten ‘Ehrenmörder’ auch tatsächlich wegen des Tatbestandes Mord verurteilt werden.

Ein anders gelagerter Fall von ‘Kulturbonus’ ist gerade in Wien aktuell: Ein von Österreich als Flüchtling anerkannter Tschetschene ist im syrischen Bürgerkrieg gefallen, natürlich als Mitglied der internationalen Brigaden der Jihadisten. Er hinterlässt eine Witwe und sechs Kinder, und die Witwe bemüht sich derzeit um einen amtlich akzeptablen Nachweis seines Todes – wegen der Witwenpension. Soweit die Zeitungsmeldungen, die nicht aussprechen, ob es sich dabei um eine österreichische Pension handelt.

Andererseits zahlen Isil (‘Islamischer Staat im Irak und in der Levante’) und andere jihadistische Gruppierungen im Krieg gegen Assads Truppen ja wohl kaum Pensionen an die Hinterbliebenen der Gefallenen, also muss es sich wohl um eine österreichische Sozialleistung handeln. Nun kann man – jedenfalls bei Kenntnis der russischen Art der Kriegsführung zum Beispiel in Grosny 1994 – auf der einen Seite nachvollziehen, welche Motivation einen Tschetschenen in den Kampf gegen den von den Russen unterstützten Assad aufbrechen lässt, aber eine österreichische Witwenrente für die Hinterbliebenen eines schließlich nicht von Österreich nach Syrien geschickten Jihadisten würden doch ähnlich befremdlich wie das obige Urteil anmuten.