Ende der Schutzfrist

/ Kurt Bracharz

Das Copyright an den Werken eines Schriftstellers läuft 70 Jahre nach seinem Tode ab. Das bedeutet, dass man die Texte veröffentlichen kann, ohne eine Erlaubnis einzuholen und Lizenzgebühren zahlen zu müssen. Adolf Hitler war bekanntlich auch ein Schriftsteller; er hatte sich sogar ausdrücklich als solchen eine Zeitlang im Münchner Adressbuch eintragen lassen.

Der Grund dafür war das Buch ‘Mein Kampf’, dessen Manuskript Hitler während seiner Festungshaft in Landsberg 1923/24 entweder seinem zeitweiligen Sekretär Rudolf Heß diktiert oder selbst in eine Reiseschreibmachine getippt hatte – die Historiker sind sich diesbezüglich nicht einig. Der erste, am 18. Juli 1925 veröffentlichte Band wurde in der Weimarer Republik ein Bestseller, der zweite, den Hitler nach seiner vorzeitigen Entlassung aus der Haft dem Direktor des Münchner Verlags Franz Ehers Nachf. Max Amann diktiert hatte, wurde am 11. Dezember 1926 veröffentlicht. Bis 1945 stieg die Gesamtauflage auf über 11 Millionen Exemplare.

Seit Kriegsende durfte das Buch in Deutschland nicht neu veröffentlicht werden. Da Hitler bis zuletzt in München gemeldet war, ging nach einem Alliierten-Statut 1948 sein ideelles und materielles Vermögen auf den Freistaat Bayern über, wo es vom Finanzministerium betreut wird, das bisher alle Neuausgaben verhinderte – in Deutschland, während es beispielsweise 2004 in der Türkei unter dem Titel Kavgam von 15 türkischen Verlagen in über 100.000 Exemplaren fast gleichzeitig auf den Markt gebracht wurde.

Im arabischen Raum, in Indien und bemerkenswerterweise in Israel war es sowieso als Longseller immer erhältlich. Im deutschsprachigen Raum wurden Originalausgaben – meistens jene, die man bei der Hochzeit erhielt – immer in Antiquariaten angeboten, und auch auf Flohmärkten konnte man garantiert Exemplare finden. Kurz: Wer unbedingt ‘Mein Kampf’ lesen wollte, hatte nie ein wirkliches Problem, das Buch aufzutreiben. Da fragt man sich, warum das Land Bayern jetzt stur bleibt und nicht nur 2015 Neuausgaben verhindern bzw. als verhetzend indizieren lassen will, sondern auch eine zunächst als Lösung des Problems betrachtete, kritisch kommentierte Version nicht mehr unterstützen will.

Diese wissenschaftliche Edition hätte vom Institut für Zeitgeschichte in München herausgegeben werden sollen, sie wurde zunächst subventioniert, aber 2013 beschloss das bayerische Kabinett, die staatliche Förderung dieser Ausgabe einzustellen und nicht-kommentierte Neuausgaben zu verbieten. Man fragt sich, was die Panik der Politiker soll. Wer wird denn diesen Schmarren lesen wollen? Und wen könnte er ‘verführen’?

Die Neonazis sind ebenso wie die etwas bürgerlicheren Rechtsparteien keine Leute vom Lesertypus, und die antisemitischen Migranten (oder deren Eltern) haben das Buch eh schon (quer)gelesen, weil es bei ihnen zur Folklore gehört. Und im übrigen sind die meisten Menschen heute ohnehin zu lesefaul, sich mehrere hundert Seiten schlechte Prosa reinzuziehen (außer es handelt sich um Fantasy) und schon von dünneren Büchern überfordert, weil sie nur eine sehr beschränkte Aufmerksamkeitsspanne haben.

Ach, das hätte ich jetzt nicht so formulieren sollen. Streichen Sie bitte den letzten Satz, der sagt nämlich sinngemäß genau das, was Hitler 1924 im zweiten Band über seine potentielle Leserschaft geschrieben hat.