Wie’s der Minister haben will

/ Kurt Bracharz

In den ‘Vorarlberger Nachrichten’ vom 8. August 2015 war ein Interview mit dem Justizminister Wolfgang Brandstätter abgedruckt, in welchem dieser nacheinander sagte, dass ein rechtstaatliches System jedem Bürger garantiere, seine Rechte durchsetzen zu können; dass er (Brandstätter) nicht mit vorgefertigten Meinungen in Diskussionen gehe und bereit sei, sich überzeugen zu lassen; dass er hinsichtlich Sterbehilfe ‘die Stoßrichtung der Betroffenen in Richtung Liberalisierung’ verstehe; und dass Religion für ihn Privatsache sei, die in der politischen Arbeit wegen der Trennung von Kirche und Staat keine Rolle spielen sollte.

Bei Betrachtung dieser vier Aussagen könnte man annehmen, dass dieser Justizminister für eine Liberalisierung des Gesetzes hinsichtlich aktiver Sterbehilfe in Österreich sein müsste. Das ist er aber keineswegs. Etwa in der Mitte des Interviews nennt er zunächst Beispiele ‘aus der Literatur, in denen die pflegebedürftige Großmutter in Winternächten mit ihrem Bett ans offene Schlafzimmerfenster geschoben wird, weil man danach die Mühsal los ist, dafür ihr Zimmer frei bekommt’.

Brandstetter ist übrigens Niederösterreicher, das muss man erwähnen für alle, die bisher solche Formen der ‘Ahndlvertilgung’ (Otto Grünmandl) für eine Tiroler Spezialität gehalten haben. Der Justizminister bleibt – zumindest in diesem Gespräch – ausschließlich auf dieser Argumentationsschiene gegen eine Liberalisierung: ‘Ich habe die Befürchtung, dass dann ökonomische Interessen stärker in den Vordergrund treten würden. Laut Statistiken aus Ländern, in denen aktive Sterbehilfe erlaubt ist, steigt die Zahl der Fälle stark an. Das will ich in Österreich nicht haben.’

Mal abgesehen davon, dass vielleicht der Kaiser noch sagen konnte, was er in Österreich haben wollte und was nicht, während ein Minister einer demokratischen Regierung eigentlich den Mehrheitswillen vollziehen sollte, zeigt das (angeblich) starke Ansteigen der Zahl der Selbsttötungen in diesbezüglich liberalen Ländern doch eigentlich nur an, dass bei den Betroffenen ein Bedürfnis zum würdevollen Vollzug dieser Handlung da ist. Oder will Brandstätter behaupten, das seien alles Fälle, in denen die Hinterbliebenen den Verstorbenen eingeredet hatten, ihr vorzeitiger Abgang sei aus ökonomischen Gründen wünschenswert?

Natürlich wird es solche Fälle geben, aber sie können doch wohl nicht das Richtmaß für die Entscheidung sein, ob eine Person, die sich aus nachvollziehbaren Gründen dafür entscheidet, ihrem Leben ein Ende zu setzen (wie zum Beispiel Gunter Sachs vor dem vollen Einsetzen seiner Alzheimer-Erkrankung), das durch eine Schusswaffe, eine Schlinge, vom Dach Springen, sich vor den Zug Werfen, mit dem Auto gegen ein Tunnelportal rasen oder anderweitig manchmal katastrophal und Unbeteiligte einbeziehend tun muss oder einen (auf Wunsch) begleiteten und relativ sanften Exitus durch einen Medikamentencocktail herbeiführen lassen kann.

Dagegen kann es nur religiös (präziser gesagt: christlich) bedingte Einwände geben, seit der Staat keinen direkten Anspruch mehr auf den Körper erhebt (als er noch Soldaten ‘brauchte’, waren Selbstverstümmelung und Selbstmordversuche Verbrechen und strafbar, heute werden sie als psychische Störungen betrachtet). Wenn also Staat und Kirche wirklich getrennt wären, müsste auch ein Justizminister, der aus einer katholischen Studentenbewegung kommt, eine profane Entscheidung treffen.