Kinder der Landstraße

/ Kurt Bracharz

Die schweizerische Stiftung Pro Juventute gründete 1926 ein ‘Hilfswerk für die Kinder der Landstraße’, wobei man ‘Hilfswerk’ in eigene Anführungszeichen setzen müsste, wenn man betrachtet, wem, wie und warum geholfen wurde. Alfred Siegfried (1890 – 1972), der Leiter dieses Hilfswerks, begründete seine Notwendigkeit so: ‘Wer die Vagantität erfolgreich bekämpfen will, muss versuchen, den Verband des fahrenden Volkes zu sprengen, er muss, so hart das klingen mag, die Familiengemeinschaft auseinanderreißen.’

Bis zur Einstellung dieser Praxis im Jahre 1973 wurden jenischen Familien ungefähr 600 Kinder weggenommen und je nach Alter in Fremdfamilien, Heime, psychiatrische Einrichtungen und Gefängnisse eingewiesen oder als Verdingkinder zu Bauern überstellt. Teilweise wurden behördlicherseits ihre Namen geändert, damit ihre Eltern sie nicht finden konnten. Die juristische Basis für die Kindeswegnahme war das Zivilgesetzbuch, die fürsorgerische waren psychiatrische Gutachten, die davon ausgingen, dass die Jenischen oder ‘Fahrenden’ – Schweizer Umschreibungen für das damals noch allgemein gebräuchliche Wort ‘Zigeuner’ – sowieso Asoziale seien, deren Kinder nur verwahrlosen könnten, wenn sie innerhalb ihrer Gruppe aufwuchsen, weshalb man sie den Eltern wegnehmen müsse.

Der ehemalige Lehrer Siegfried, der übrigens wegen sexuellen Missbrauchs eines seiner Schüler 1924 von einem Basler Gymnasium entlassen worden war und trotzdem später mehrere Organisationen für Kinder leiten konnte (darunter eben bis 1958 das Hilfswerk für die Kinder der Landstraße), sagte 1942 in einem Vortrag: ‘Der einzelne Asoziale ist dem Volksganzen gegenüber immer in einer schwachen Stellung; so oder so wird er unter die Räder kommen und entweder eingeordnet oder unschädlich gemacht werden. Deshalb ist seine Gefährlichkeit für die Gesellschaft gering. Die asoziale Sippe dagegen, ist ganz anders einzuschätzen.’

Erst Berichte der Zeitschrift ‘Schweizerischer Beobachter’ im Jahre 1972 brachten die skandalösen Maßnahmen dieses rassenhygienischen ‘Hilfswerks’ an die breite Öffentlichkeit und führten Anfang 1973 zur Auflösung der Einrichtung. Das war immerhin fast dreißig Jahre nach Kriegsende, also dem Datum, ab dem ein jeder wissen konnte, dass die Nationalsozialisten die Roma in Konzentrationslagern zu vernichten versucht hatten.

Das alles ist mittlerweile gut dokumentiert, hat in der Schweiz zeitweilig hohe Wellen geschlagen, es gibt Fernsehdokumentationen und einen recht bekannt gewordenen Film ‘Kinder der Landstraße’ und relativ viel Literatur. Deshalb kann man sich schon fragen, was sich der Vorarlberger Landeshauptmann gedacht hat, als er sagte, dass man den rumänischen Bettlerfamilien in Vorarlberg Kinder entziehen könnte – natürlich nicht aus rassistischen Gründen, sondern angesichts des kommenden Winters des Kindeswohls wegen.

Klar, dass diese Aussage nur als Druckmittel gedacht war und vermutlich nicht exekutiert worden wäre. Aber wenn Wallner wie jeder politisch Interessierte den Schweizer Skandal kannte, war seine Aussage in ihrer starken Missverständlichkeit befremdlich; und falls er noch nie von den Kindern der Landstraße gehört haben sollte, müsste man ihm doch mit Kreisky empfehlen, Geschichte zu lernen.