Wie ich mal wieder an Jack denken musste

/ Kurt Bracharz

Jack Unterweger gehört zu den berühmten Österreichern, deren Leben zu Theaterstücken und Filmen angeregt hat und über die man immer noch einmal ein Buch schreiben kann, obwohl längst alles gesagt ist, was es zu sagen gab – aber es haben es eben noch nicht alle gesagt. Wikipedia behauptet, man müsse ihn korrekterweise als ‘mutmaßlichen’ Serienmörder bezeichnen, weil seine Verurteilung in erster Instanz wegen seines fast unmittelbar folgenden Suizids keine Rechtskraft erlangte und deshalb über seinen Tod hinaus die Unschuldsvermutung gelten müsse.

Wenn’s Jack tatsächlich nicht war, muss ihn allerdings der wahre Serienmörder auf seinen Reisen nach Vorarlberg oder in die USA begleitet oder verfolgt haben, wo er dann neun Morde nach dem Muster von Unterwegers erster, nachgewiesener und eingestandener Tat begangen hat, um den Verdacht auf diesen zu lenken. Als Krimi-Plot wäre das grob unglaubwürdig (was natürlich kein Grund wäre, es nicht zu verfilmen), in der Realität muss man es eigentlich nicht in Erwägung ziehen. Unterweger wurde später der bekannteste Resozialisierungsfall Österreichs und als ‘Häfenpoet’ etc. gefeiert.

Die Schriften dieses ‘Poeten’ sind allerdings heute nur mehr lesenswert für Germanisten, die erforschen wollen, wie es möglich war, dass schundigste Kolportage von angeblichen Profis für Literatur gehalten wurde. Unterwegers erster Mord war von besonderer Brutalität gewesen, er hatte eine junge Frau entführt und mit einer Stahlrute halbtot geprügelt, bevor er sie mit ihrem Büstenhalter strangulierte. Im Juni 1976 wurde er dafür zu lebenslanger Haft verurteilt und ‘auf Grund seiner besonderen Gefährlichkeit’ in der Justizanstalt Stein inhaftiert, wo er immerhin 14 Jahre absitzen musste, bis er im Mai 1990 bedingt aus der Haft entlassen wurde, weil sich alle möglichen Kulturgrößen in Petitionen für seine vorzeitige Entlassung eingesetzt hatten.

Und warum fällt mir das alles gerade jetzt wieder ein? Vielleicht, weil ich in der Zeitung lese, dass jener 17-Jährige, der in Gaißau im Juli 2014 eine junge Frau beinahe getötet hatte, als er sie mit einer Eisenstange sexuell malträtierte und danach bewußtlos liegen ließ, so dass sie hätte verbluten können, nach sieben Monaten Haft aus der Justizanstalt Feldkirch auf Bewährung entlassen worden ist. Er war ursprünglich zu 42 Monaten unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden, das Oberlandesgericht hatte ihm in der Berufung 28 Monate bedingt nachgesehen, womit also 14 unbedingt blieben, für die ihm nun das Landesgericht die sogenannte Halbstrafe gewährte. Halbstrafe heißt, dass unter besonderen Umständen nach der Verbüßung der Hälfte der eigentlich unbedingt ausgesprochenen Strafe doch auf Bewährung entlassen werden kann.

Dem Täter von Gaißau bleiben also von den ursprünglichen 42 insgesamt 35 Monate Haft erspart, falls er nicht binnen drei Jahren rückfällig wird. Die Begründung des Oberlandesgerichts lautet, dass es für den jugendlichen Ersttäter (der bei Tatbegehung 16 Jahre alt und nur wegen ‘sexuellen Missbrauchs von Wehrlosen und schwerer Körperverletzung’ schuldig gesprochen worden war) eine ‘positive Zukunftprognose’ gebe. Wie mag die aussehen?

Klar, nicht alles, was hinkt, ist schon ein Vergleich. Eine Eisenstange ist keine Stahlrute, schwere Körperverletzung mit Beinahe-Todesfolge ist kein Mord, sieben Monate sind keine vierzehn Jahre. ’Tschuldigung, war nur so ’ne Assoziation.