Gezielt herabwürdigend

/ Kurt Bracharz

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat das Urteil des Wiener Landesgerichts für Strafsachen gegen eine 47-jährige, in Wien lebende Österreicherin bestätigt, die im Zuge von FPÖ-Seminaren dem islamischen Propheten Mohammed mehrfach in unmissverständlichen Formulierungen pädophile Neigungen vorwarf.

Die Frau sagte 2009 als Vortragende in dem Seminar ‘Grundlagen des Islam’, Mohammed ‘hatte nun mal gerne mit Kindern ein bisschen was’ und fragte: ‘Ein 56-Jähriger und eine Sechsjährige? (…) Wie nennen wir das, wenn es nicht Pädophilie ist?’ Sie wurde 2011 wegen Herabwürdigung religiöser Lehren zu einer Geldstrafe von 480 Euro und dem Ersatz der Verfahrenskosten verurteilt. Der Oberste Gerichtshof wies 2013 ihren Antrag auf Erneuerung des Strafverfahrens ab, weil es die Aussagen der Vortragenden als geeignet ansah, den religiösen Frieden zu stören und Intoleranz gegenüber dem Islam zu fördern. Die Pädophilie-Bemerkungen stellten keine sachliche Religionskritik dar, sondern wurden als ‘gezielt herabwürdigende Bemerkungen’ eingestuft.

Die Frau brachte daraufhin den Fall vor den EGMR. Der stellt nun fest, dass ‘die österreichischen Gerichte die Aussagen der Beschwerdeführerin in ihrem Kontext ausführlich gewürdigt, sorgfältig ihr Recht auf freie Meinungsäußerung gegen das Recht anderer auf Schutz ihrer religiösen Gefühle erwogen und das legitime Ziel der Wahrung des religiösen Friedens in Österreich verfolgt’ hatten. Damit hat nun nicht der EGMR das Recht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt, wie nicht gerade wenige Eiferer seither im Internet behaupten, denn das Recht auf freie Meinungsäußerung darf nach geltender Rechtssprechung vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, wenn ein ausreichender Grund dafür besteht. Der EMGR entscheidet lediglich darüber, ob der Grund juristisch gut genug für die Einschränkung war.

Wahrscheinlich dachten viele Leser der Nachricht von dem Urteil, es gehe dabei um Susanne Winter, jene FPÖ-Politikerin, die 2009 wegen Verhetzung zu einer Strafe von 24.000 Euro verurteilt worden war, nachdem sie im Grazer Gemeinderatswahlkampf neben anderen islamfeindlichen Aussagen Mohammed als einen Kinderschänder bezeichnet hatte. Sie kündigte damals an, vor den EGMR gehen zu wollen, es handelt sich jetzt aber um eine andere Person, wie man ja auch am deutlich niedrigeren Strafmaß erkennen kann. Strache, damals nur FP-Obmann, hatte übrigens versichert, Winters Aussagen seien ‘unglücklich und missverständlich’ gewesen, in Zukunft werde niemand mehr Formulierungen verwenden, ‘die dann vielleicht aus dem Zusammenhang gerissen werden können’, und: ‘Mohammed war selbstverständlich kein Kinderschänder.’ Er sagte das auf einer Pressekonferenz in Antwerpen, wo er gerade mit dem rechtsradikalen Vlaams Belang konferierte. Offenbar hat sich sein Mohammed-Statement damals nicht bis zum FPÖ-Bildungsinstitut durchgesprochen.