Wer ist der Täter?

/ Kurt Bracharz

Über den Mord im Dittes-Hof, einem Wiener Gemeindebau in Döbling, am 11. Mai weiß ich auch nur aus den Medien Bescheid. Ein 16-jähriger Gymnasiast soll ein siebenjähriges Mädchen durch einen Stich in den Hals getötet und die Leiche, in Müllsäcke verpackt, in einen der Müllcontainer im Hof des Hauses geworfen haben. Täter wie Opfer kommen aus tschetschenischen Familien.

Was die Boulevard- und Gratiszeitungen dazu geschrieben haben, weiß ich nicht. Ich zitiere im Folgenden nur aus der mir seriös scheinenden Tageszeitung ‘Die Presse’ vom 17. Mai 2018, Seite 9, Artikel ‘Nach Bluttat: Mordanklage droht’ von Manfred Seeh und Karin Schuh. An diesem Text fällt mir auf, dass er das Geständnis des Jungen für den alle anderen Möglichkeiten ausschließenden Beweis zu halten scheint: ‘Die Verhängung der U-Haft war zuletzt nur Formsache.’

Es folgte eine Aufzählung des Strafmaßes im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Mordes, der Ort der Haft (Sonderanstalt für Jugendliche in Gerasdorf, N.Ö.) und eventuell Anstaltseinweisung. Sogar über die Haftbedingungen in Gerasdorf machen sich Seeh und Schuh schon Gedanken: ‘Derzeit befinden sich in der Anstalt Gerasdorf gut 80 Insassen. Davon sind ein knappes Dutzend Tschetschenen, wie Anstaltsleiterin Margitta Neuberger-Essenther angibt. Es wird Aufgabe der Anstalt sein für den Schutz des möglichen neuen Häftlings zu sorgen.’

Ein Geständnis ist der Polizei immer willkommen, kann aber vor Gericht nur ein Beweismittel unter anderen sein, wenn der Fall nicht eindeutig ist. Der angebliche Täter hat als Motiv für den Mord an dem ihm persönlich bekannten Kind (das, wie schon öfter, zu ihm spielen kommen wollte) eine ‘allgemeine Wut’ angegeben, und das Mädchen sei ‘zur falschen Zeit am falschen Platz’ gewesen. Die ‘allgemeine Wut’ glaube ich ihm noch, doch dass sie sich mit solcher Brutalität am Nachbarskind entlädt, ist zwar möglich, aber doch nicht ganz wahrscheinlich.

Der 16-jährige unterliegt dem Jugendgerichtsgesetz, das geringere Strafsätze vorsieht als das Erwachsenenstrafrecht. Dass ein Jugendlicher deswegen die Straftat eines Erwachsenen auf sich nimmt, ist schon mehr als einmal vorgekommen. Ich nehme an, dass die Polizei solchen Fragen wie die, wie der Junge die Blutspuren entfernt hat (bei einem tödlichen Stich in den Hals spritzt das Blut) und wieso anscheinend niemand aus der Familie bemerkt hat, wie er die Leiche verpackte und wegschaffte, geklärt hat und nur die Medien davon nichts berichtet haben.

Mal sehen, was das Gericht zu alledem sagt.