UN-Justiz als Rechtsaufgabe

/ Haimo L. Handl

Die Rechtsprechungen des Internationalen Gerichtshofes bzw. des Internationalen Strafgerichtshofes für das ehemalige Jugoslawien, kurz auch ‘Haager Tribunal’ oder ‘UN-Kriegsverbrechertribunal’ genannt, haben immer wieder überrascht: einmal, als rechtens erkannt wurde, dass weder Serbien noch Kroatien in ihrem Balkankrieg einen Völkermord begannen hätten, weil, wie es hieß, ‘Eine ethnische Säuberung nicht gleichbedeutend (ist) mit einem Völkermord’, denn bei einem Völkermord ginge es nicht nur um Vertreibung (Säuberung), sondern um Vernichtung. Und die konnte keinem der angeklagten Länder nachgewiesen werden.

Das war schon deshalb bemerkenswert, weil nach dieser Definition eigentlich fast kein Völkermord stattfand, zumindest in der Neuzeit nicht, auch der an den Juden nicht, denn das Volk der Juden hatte einen enormen Verlust zu beklagen, war aber nicht vernichtet worden. In der Neuzeit findet man keine Volksvernichtung. Schlussfolgerung: Jene Völkermorde, die heute als solche gelten, entsprechen politischen Urteilen. Die Türkei leugnet also, streng genommen, keinen Völkermord, da sie ‘nur’ einer Volksgruppe schadete und sie vertrieb, aber nicht vernichtete. Detto die Serben und Kroaten. Bei den Juden besteht eine Ausnahme, die anerkannt wird.

Die Verurteilung des Kriegsverbrechers Radovan Karadzic entrüstete Serbien, wie jetzt der Freispruch des serbischen Nationalisten Vojislav Seselj zu serbischer Genugtuung führt und zu einem Schock der Opfervertreter bzw. Ankläger. Auch hier ist die Urteilsbegründung überaus interessant, weil sie praktisch in ihrer positivistischen Rechtsauslegung JEDE Verurteilung von Hetzern und Todespropagandisten verunmöglicht, nur jene erfasst, denen positiv direkte mörderische Handlung nachgewiesen werden kann. (Ein Goebbels wäre demnach auch freigesprochen worden, denn er hetzte zwar, forderte zum Krieg, sogar zum totalen auf, blieb aber Politiker und hat sich nicht direkt in konkreten Straftaten beteiligt…)

Damit ist klar, dass die Definition ‘Mitgliedschaft oder Mitwirken in einer kriminellen Vereinigung’ nicht mehr ausreicht, weil zwischen Mordaufruf und politischem Programm unterschieden wird, weil die bloße Zugehörigkeit zu einer Militäreinheit oder Terrorgruppe nicht genügt für eine Verurteilung. Hetze mag zu Mordzügen und Vernichtungsorgien führen oder geführt haben, in der Deutung des Haager Tribunals ist dies nicht jedoch nicht strafwürdig. Das wird auch IS-Aktivisten freuen. Sie müssen nur trachten, ihre Fälle in Den Haag verhandelt zu bekommen, um einem Freispruch entgegenblicken zu können.

Dass der Kriegshetzer Seselj freigesprochen werden würde, zeigte sich schon an, als die Haager Richter ihn in einer unbegreiflichen Milde 2014 aus der Haft entließen, weil er Krebs habe, was diesen Rassisten und Kriegshetzer in Stande setzte, in seiner Heimat höchst aktiv, sozusagen krebsunterstützt und mit dem Segen der Tribunalrichter, Politik zu treiben, wie er es als Chefideologe gewohnt war; seine Serbische Radikale Partei (SRS) blickt nun einem weiteren Sieg entgegen, nachdem ihr Zugpferd reingewaschen worden war.

Die Haager Richter haben ihrem eigenen Gericht eine Niederlage bereitet und öffentlich demonstriert, dass die internationale Gerichtsbarkeit am Ende ist. Ein später Triumpf für die Täter des grausigen Balkankrieges, der für die meisten Serben, die sich wütend als Opfer sehen, noch lange nicht zu Ende ist.

Wenn Neonazis oder Rechtsextreme Hassparolen brüllend ein Klima der Angst und der Einschüchterung verbreiten, dann ist das als Politik nicht verfolgungswürdig. Keiner der Granden der AfD oder NPD oder lokaler Gruppen, die Häuser anzünden, Flüchtlinge jagen und dergleichen, könnte belangt werden, außer man hätte empirische Belege für direkte Straftaten. Mit so einer Sicht ist jede politische Verantwortung vom Tisch. Sie übersieht geflissentlich den sozialen, politischen Aspekt ebenso wie den der Hetze als Wegbereitung für einen umfassenden Rechtsbruch.

Damals wirkten die Hasspredigten des Serben Seselj ziemlich schnell und direkt. Schuldig seien aber die einzelnen Vergewaltiger und Mörder, nicht der, der anfeuerte, hetzte, aufforderte. Das sei zu allgemein gewesen. Auch wenn die johlenden Mörder sich auf ihn, den Chefideologen beriefen und sich ‘Seseljevci’ nannten, wird jede Verantwortung für diesen Täter weggeschrieben im Urteil der Haager Richter. Eine Bankrotterklärung westlicher Justiz.