Islamische Strafe

/ Haimo L. Handl

Im Iran, dem islamischen Musterstaat, wurde ein Vergewaltigungsopfer gehängt. Die Frau hatte sich mit einem Messer gewehrt; der Vergewaltiger verblutete durch den Stich. Die Frau war geflohen, aufgegriffen und verhaftet worden, saß fünf Jahre im Gefängnis, bis sie nun, trotz aller Proteste, vor allem aus dem Ausland, der „gerechten Todesstrafe“ zugeführt wurde.

Die Empörung ist groß. Es wird gemeldet, dass heuer schon über 250 Todesurteile im Gottesstaat vollstreckt wurden. Allah ist mächtig und seine Republikaner auch. So ist das Leben, so ist der Tod. „Wer anders denkt, geht freiwillig ins Irrenhaus.“ Bei aller berechtigter Abscheu vor den Islamisten verwundert doch, wie leise und weniger öffentlich auffällig aber die Kritik an der Todesstrafe in unserer Leitmacht, den USA, ausfällt, wie gleichgültig man den dortigen Polizeiterror, der sich besonders gegen Schwarze richtet, brandmarkt. Recht ist nicht gleich Recht.

Aber auch wir in Österreich sollten aufwachen. Gut, wir haben, wie alle Länder der Union, keine Todesstrafe. Aber wir strafen sehr oft sehr ungerecht, barbarisch. Der jüngste skandalöse Fall betrifft ein Mädchen, das sich gegen einen Mobber in der Schule, nach vielen Attacken und Angriffen, mit einem Messer wehrte und nun der „gerechten“ Strafe zugeführt wurde: Verurteilung wegen versuchten Mordes.

Da Mobbing in Österreich nicht als Straftat angesehen wird, nicht als Verbrechen, das Existenzen vernichtet, richtet sich die Aufmerksamkeit und Ahndung auf das Opfer, das sich „unverhältnismäßig“ wehrt. Kein Aufheben über den Apparat, die Schulleitung, die Lehrer, das Umfeld, die das böse, gemeine Mobbing erlauben, weil hinnehmen. Keine Ahndung des asozialen Verhaltens aggressiver Täter, weil sie ja nicht zustechen. Aber Verurteilung derjenigen, die sich verzweifelt mit einer Waffe, einem Küchenmesser, wehrt.

Man sieht sich zurückversetzt in die unseligen Zeiten der Monarchie. Man liest die Brandartikel eines Karl Kraus (Sittlichkeit und Kriminalität) wieder aktuell, und ermisst daran den ungeheuren Rückschritt, den unsere inhumane Gesellschaft, unter tatkräftiger Mithilfe der sogenannten Gutmenschen, genommen hat. Eine perverse Situation. Recht ist Recht. Die Justiz ist unabhängig. Wir leben in einem Rechtsstaat.

Wenn morgen eine Frau sich gegen einen Vergewaltiger wehrt und dieser „auf der Strecke bleibt, wird sie schuldig gesprochen werden. Immerhin wird sie nicht gefoltert werden und nicht hingerichtet. Wir sind ja human. Umgekehrt, das soll nicht vergessen werden, genügen oft bloße Anschuldigungen und Anzeigen, dass z. B. einer als Vergewaltiger verurteilt wird, bei uns, in Deutschland, in Schweden und anderen Ländern der EU, obwohl die Beweislage dürftig ist. Die Öffentlichkeit, die Medien vollziehen dann auf ihre Weise das Urteil. Es ist der Terror der Gesinnungsgesellschaft, der Gesinnungskultur, der den Rechtsstaat unterminiert und die Scheinhaftigkeit des Rechts unter Beweis stellt. Wir scheinen gut zu leben mit diesem Schein in unserer freien Republik.