Das unfreie Böse

/ Haimo L. Handl

In vielen Pädagogiken, besonders in den modernen und bei uns anerkannten, wird extrem negatives Sozialverhalten, also wirklich böses, grausames Handeln auf negative Erfahrungen in der Kindheit zurückgeführt. Die früheren Milieutheorien wurden zwar geändert, aber nicht aufgegeben. Untaten, z. B. Foltern und Morden, Vergewaltigung oder Massenmord und dergleichen führen unweigerlich zu Fragen nach der Vergangenheit des Täters, der oft und öfter dabei zum Opfer wird: Schon als Kleinkind hatte er (in weniger Fällen sie) Schlimmes erfahren, seine oder ihre Kindheit war beschädigt und führte zu Schäden.

Das entschuldigt zwar nicht die Tat, liefert aber eine Erklärung. Taten, besonders böse, belastende, ungeheuerliche, müssen erklärt werden. Kann man ein Verbrechen nicht verstehen, wird der Verbrecher als abnorm hingestellt oder gar als verrückt. Auch wenn keine Beweise dafür vorliegen, wird rasch das Bild danach gezeichnet. So erscheinen Diktatoren, Massenmörder einerseits, Folterer, Lustmörder, Vergewaltiger andererseits, als Verrückte, krank Getriebene oder zumindest nicht ganz Zurechnungsfähige. Man verbietet sich anzunehmen, dass jemand ‘aus freien Stücken’ grausam, böse, kriminell ist. Es kann nicht sein, was nicht sein darf. Keine Erklärung geht in die Richtung einer freien Wahl.

In den USA wird der persönliche Anteil wesentlich höher veranschlagt und die Tat oder Untat ‘privatisiert’, was aber zu extremen Vereinfachungen führt, weil der Sozialisationsanteil ausgeblendet wird. Oder, falls man einer Art Milieutheorie folgt, führt das nicht zu einer Opfersicht. Der Hauptunterschied zu in Europa gängigen Haltungen liegt in der Konsequenz und Härte mit der Täter Täter bleiben und bestraft werden, ganz gleich, was die Tat erklärt. Diese Härte zeigt sich auch in der Sanktion staatlichen Tötens durch die Todesstrafe bzw. der Folter als tauglichem Mittel der ‘Wahrheitsfindung’. Allem unterliegt die Auffassung vom freien Willen und der individuellen Verantwortlichkeit.

Doch die ist Ideologie und gilt nicht allgemein. Im Gegenteil. Der Verantwortungsbegriff wurde so aufgesplittert, dass er nicht mehr allgemein zum Tragen kommt. Nicht für jene, die grosse Entscheidungen treffen in Wirtschaft und Politik. Ladendiebe, Einbrecher, private Kriminelle werden als für ihre Tat Verantwortliche bestraft; auch wenn es sich um Kinder handelt, schlägt das Strafsystem erbarmungslos hart zu. Für viele andere wird der Tatbestand persönlich verantwortbarer Tat gar nicht erkannt und deshalb auch nicht veranschlagt. Sie sind quasi unverantwortlich. Werden eindeutige ‘Fehlhandlungen’ nachgewiesen und lassen sich nicht mehr leugnen, wird erklärt, wie sonst nicht. Wenn ein militärischer Befehlshaber Hunderte oder Tausende von Zivilisten mordet, ist das anerkannt oder sogar preiswürdig, wenn es systemkonform erfolgt. Macht er den Fehler, dass er zusätzlich oder so nebenbei jemanden gezielt abknallt oder, zur Abwechslung, einige ausserhalb des regulären Vollzugs foltert, gibt es Probleme. Weniger wichtige Chargen werden geopfert, wichtige nur aus dem Verkehr gezogen.

Gerade bei solche Taten werden dann, wie in Europa generell üblich, aber Hintergründe der Persönlichkeit ausgelotet. Hier gilt die simple Zuordnung des freien Willens nicht. Es scheint, als ob die Grösse und Qualität der Untat nach anderen Erklärungen ruft.

Unabhängig von ideologischen Vorgaben drängt die Frage: kann jemand aus freien Stücken verbrecherisch, grausam, quälerisch, mörderisch handeln? Kann dieser freie Entscheid erfolgen, auch wenn die Person eine glückliche Kindheit erlebte, keine erkennbaren Schädigungen erfuhr?

Prüfen Sie selbst die Frage. Wenn Sie merken, dass Sie unwillkürlich zu Erklärung andere Faktoren hinzufügen, als die ‘eigener’ Entscheidung, stellen Sie doch die Frage nach positiven Leistungen. Gilt hier zur Erklärung der Anteil anderer Faktoren gleich? Wenn nicht, herrscht ein eklatanter Widerspruch. Wie erklären Sie einerseits die Güte, das Positive als persönliche, freie Entscheidung, während Sie das Negative, Böse, als Folge gewisser Schädigungen zu verstehen versuchen?

Wenn es plausibel ist, dass niemand so frei ist, um zur Verantwortung gezogen werden zu können, weshalb gilt das nicht allgemein? Ab wann gilt es wo nach welchen Kriterien?

Ich könnte mir vorstellen, dass wir die Strafe, wie wir sie im Rechtssystem kennen, abschaffen, dass wir nicht mehr verurteilen. Dann wehren wir uns anders gegen Täter. Die Konsequenz der Tat ändert sich mit dem geänderten Verantwortungsbegriff. Aber der müsste auch am Gegenpol, der positiven Leistung, zum Tagen kommen. Worin liegt die besondere Leistung von Managern? Worin von Politikern? Von Wissenschaftlern, Experten, Beratern?

Wenn wir das durchspielen wird rasch deutlich, dass die Wertsysteme den Machtverhältnissen folgen, auch wenn Verfassungen oder offizielle Ethiken und Moralen Anderes vorgeben. Im besten Falle fällt das nicht auf, weil sie sich decken. In Krisenzeiten zeigen sich öfter die Unterschiede bzw. werden durch die Unterschiede die ‘wahren’ Verhältnisse sichtbar.